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doris.stoellinger@fit-ds.at

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Vereinbarung gilt zwischen dem/der Unterzeichner/in – nachfolgend Klient genannt – und Ernährungs-&Fitnesstrainerin Doris Stöllinger
Ellmaustraße 20, 5330 Fuschl am See

Ernährungs-&Fitnesstraining
Die nachfolgenden AGB sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit dem Klienten und bilden die vertragliche Grundlage.

1.1. Gegenstand der Leistungen
Die hier angebotenen Leistungen und Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge im Sinne einer ärztlichen Tätigkeit dar und ersetzen keine medizinische Diagnose(n), Beratung und Behandlung durch den Arzt. Gegenstand eines Trainingsauftrages ist die Erbringung einer vereinbarten Leistung, nicht das Erreichen eines körperlichen Erfolges. Art und Umfang der Betreuung können individuell variieren.
Die Anbieterin übt ihre Tätigkeit in der Regel auf Basis wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse aus. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg des Ernährungs-und Fitnesstrainings hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu betreuenden Person (im Folgenden auch Klienten genannt) ab und kann daher nicht garantiert werden. Der/die Klient/in wird darauf hingewiesen, dass manche der angewandten Kostformen aus praktischen Erfahrungen abgeleitet sind und teilweise von den offiziellen Empfehlungen abweichen. Aufgrund der unzureichenden Nachweise durch kontrollierte Studien ist die wissenschaftliche Beweisführung – auch bei offiziell propagierten Ernährungsformen – nicht gesichert. Dennoch bieten sich damit Alternativen bei der Ernährung und Auswahl von Nahrungsmitteln an, die in der Praxis gute Erfolge erkennen lassen. Der Klient wird darauf hingewiesen, dass für etwaige Gesundheitsschäden auch bei Empfehlungen oder Kauf von Nahrungsergänzungsmittel, diese ihm ausführlich erklärt und auf Nebeneffekte hingewiesen wurden, keine Haftung übernommen wird. Weiters weise ich den Klienten darauf hin bei Allergischen Reaktionen oder Unverträglichkeiten sofort diese Einnahme zu beenden oder einen Arzt zu kontaktieren. Da nicht abzusehen ist, wie der erkrankte Organismus auf Ernährungsumstellungen reagiert, sollten die Empfehlungen – auch bei gesunden Personen – nach Rücksprache mit einem Arzt umgesetzt werden. Wirkliche Schädigungen sind zwar nicht bekannt geworden. Der Klient wird darauf hingewiesen, dass für etwaige Gesundheitsschäden ausdrücklich keine Haftung übernommen wird.

1.2. Andere Leistungen
Es können ggf. Leistungen zur körperlichen Ertüchtigung (Fitness-Sport, nordic walking etc.) empfohlen werden. Die Teilnahme an körperlichen bzw. sportlichen Aktivitäten führt der Klient in Eigenverantwortung aus. Das Risiko bezüglich körperlicher Schäden liegt im vollem Umfang beim Klienten, der für sich selbst entscheidet, ob er sich sportlich betätigen möchte, oder nicht. Das Ernährungstraining kann für mögliche Schäden ausdrücklich nicht haftbar gemacht werden.

1.3. Pflichten des Auftraggebers bei Nutzung des Coachingangebots
Der/die Klient*in verpflichtet sich, beim Ernährungscoaching vollständige Angaben der für die Ernährungstipps wichtigen Fakten zu machen.
Dazu zählen zum Beispiel die Einnahme von Medikamenten und Vorerkrankungen sowie zu Anzahl und Umfang der Mahlzeiten. Im Vorgespräch erklärt sich der/die Klient/in schriftlich damit einverstanden, dass der behandelnde Arzt gegenüber der Trainerin von seiner Schweigepflicht entbunden wird, was die für die Durchführung des Ernährungstrainings erforderlichen Fakten betrifft. Ebenso wird die Trainerin von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Arzt entbunden, sollte ein Austausch von Informationen bezüglich der Tipps nötig sein.
Die zu trainierende Person verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

1.4. Haftung
Eine Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden durch herausgegebene Informationen und Empfehlungen ist ausgeschlossen. Die Ernährungs-& Fitnesstrainerin übernimmt keine Haftung für die Nutzbarkeit und Erreichbarkeit des Beratungsziels, auch wenn sie sich bemüht, diesen erreichbar zu halten. Der Haftungsgrund der Trainerin für Pflichtverletzungen und Delikte ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, ausgenommen geltender gesetzlicher Regelungen. Die Trainerin haftet nicht für Angaben des Klienten, die unrichtig gemacht wurden.

1.5. Gewährleistung
Die Trainerin ist bemüht, alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemein branchenüblicher Kenntnisse und unter Beachtung allgemein anerkannter ernährungs-wissenschaftlicher Grundsätze auszuführen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernimmt die Trainerin nicht: Der Erfolg des Ernährungs-&Fitnesstrainings liegt zum größten Teil außerhalb des Einflussbereiches der Trainerin und hängt wesentlich von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab. Das Training ist Hilfe zur Selbsthilfe. Die Trainerin ist verpflichtet, alle Informationen der zu beratenden Person vertraulich zu behandeln.

1.6. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Trainerin unterliegt der absoluten Schweigepflicht. Sie ist verpflichtet die persönlichen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln.
Erhaltene Informationen werden nur zum Zwecke des Ernährungs-& Fitnesstrainings verwendet. Etwaige Erfüllungsgehilfen unterliegen selbstverständlich ebenso der Schweigepflicht und dem Datenschutz. In besonderen Ausnahmefällen kann sich die Trainerin von ihrer Schweigepflicht entbinden lassen, aber nur dann, falls der Klient sein gesondertes Einverständnis dazu erteilt. Die Entbindung von der Schweigepflicht ist mit der Unterschrift des Klienten zu dokumentieren. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Ernährungs-&Fitnesstrainings hinaus und erstreckt sich darüber hinaus auf alle Erfüllungsgehilfen des Ernährungs-&Fitnesstrainings. Eine Gewährleistung der Vertraulichkeit aller in dem Zusammenhang mit des Ernährungs-&Fitnesstrainings übermittelter Daten über das Internet kann nicht gegeben werden, da diese Daten gegebenenfalls durch Dritte eingesehen werden könnten. Auf diesen Sachverhalt wird hiermit hingewiesen.
Pebering Straß 21, Top 10F | 5301 Eugendorf | mobil: 0664 220 17 20 | doris.sommer@fit-ds.at

1.7. Honorar
Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges.
Die zu trainierende Person verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Mein Honorar beträgt € 79,- pro 60 Minuten. Paketpreise werden schriftlich als Angebot unterbreitet. Alle Preise sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Kosten sind vor der ersten Trainingseinheit in bar oder per Überweisung zu begleichen. Die Überweisung erfolgt auf das Konto Doris Sommer Salzburger Sparkasse Bank AG BIC SBGSAT2SXXX IBAN AT30 2040 4000 4092 7212. Der Kunde erhält eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung und Auflistung aller Trainingsstunden.
Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten. Fahrtkosten werden nach vereinbarten Pauschalpreis abgerechnet.

1.8 Terminvereinbarung / Stornierung
Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung. Diese vereinbarten Termine gelten als verbindlich, deshalb sollten zuvor gebuchte Trainingsstunden bei Nichtinanspruchnahme bis 24 Stunden vor Trainingstermin abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung aus welchen Gründen auch immer, wird diese in Rechnung gestellt. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage vom Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben. Ein Abbruch
der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften. Sobald ein Outdoor Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt schlechtes Wetter ist, kann der Termin durch die Ernährungs- &Fitnesstrainerin abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist für temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst zuständig und verantwortlich.

1.9. Sporttauglichkeit
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er für alle sportlichen Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Ernährungs-und Fitnesstraining eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Kunde, sportgesund zu sein. Weiterhin versichert der Kunde, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten). Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sollte sofort berichtet werden. Der Kunde verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Alle Fragen zum derzeitigen / bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen (wie Allergien) sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Ernährungs-und Fitnesstrainer sofort mitzuteilen. Das Risiko bezüglich körperlicher Schäden liegt im vollem Umfang beim Klienten, der für sich selbst entscheidet, ob er sich sportlich betätigen möchte, oder nicht. Für Gesundheitsschäden wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.

2.0. Urheberechte / Veröffentlichungen
Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von www-fit-ds.at und  www.wunschgewicht-ds.at Homepage, liegt ausschließlich bei Doris
Sommer. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Doris Sommer.

2.1. Sonstige Vereinbarungen
Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder E-Mail. Beide Parteien verpflichten sich zu
gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

2.2.Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.